Behandlungsvertrag:
Jeder Patient geht einen Behandlungsvertrag direkt mit dem jeweiligen Therapeuten ein. Dazu gehören die Verantwortung der Behandlungen, die Terminvereinbarungen und die Verrechnung.
Verordnung:
Um sich behandeln zu lassen brauchen Sie eine Verordnung von ihrem Haus- oder Facharzt.
Diese sollte 10 x Heilgymnastik à 45min, bzw 10 x neurophysiologische Heilbehandlung à 45 min oder 60 min beinhalten.
Wer kann verordnen?
Ihr Hausarzt und jeder Facharzt kann eine Verordnung stellen.
Kann ich auch ohne Verordnung kommen?
Selbstverständlich sind auch präventive Behandlungen möglich, jedoch entfällt dabei die Rückvergütung durch die Krankenkasse.
Bewilligung:
Vorab müssen Sie ihren Verordnungsschein bei der zuständigen Krankenkasse bewilligen lassen.
Bei manchen Krankenkassen ist die Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt.
Verrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Sie haben die Möglichkeit die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit der vorab bewilligten Verordnung bei ihrer Krankenkasse zwecks Kostenersatz
einzureichen.
Was kostet mich die Therapie?
Der verbleibende Selbstbehalt errechnet sich nach den Kosten der Therapie abzüglich des Kostenersatzes der jeweiligen Krankenkasse. Die Höhe der Rückvergütung richtet sich nach den bewilligten
Behandlungen und beträgt zwischen
55 - 80% der Kosten.
Was brauche ich bei der ersten Therapie mit?
Viele Informationen (z.B.: Röntgenbilder, MRT-Bilder, Krankengeschichten oder Operationsberichte) ermöglichen eine genaue Analyse bzw. Befundung und ermöglichen so eine effiziente und
zielorientierte Therapie.
Bitte nehmen sie auch 1 großes und 1 kleines Handtuch mit!
ab 01.01.2025
Einzelheilgymnastik 30 min: 60€
Einzelheilgymnastik 45 min /
Neurophysiologische Heilbehandlung 45 min: 85€
Einzelheilgymnastik 60 min /
Neurophysiologische Heilbehandlung 60 min: 105€
Lymphdrainage 30 min: 60€
Lymphdrainage 45 min: 85€
Hausbesuch auf Anfrage